1. Februar 2023
Zum 1. Februar ist in Bayern die Maskenpflicht in vielen Fällen entfallen.
In Arztpraxen ist es allerdings weiterhin für Patienten vorgeschrieben, eine FFP2 Maske zu tragen. Wir bitten Sie diese Vorgabe zu berücksichtigen!
Wahrscheinlich fällt auch diese gesetzliche Vorgabe im April diesen Jahres.
Aber auch dann bitten wir Patienten mit infektiösen Erkrankungen aus Rücksicht auf uns und andere Patienten die Praxis nur mit Maske zu besuchen.